Lizenzbestimmungen

Ich bestätige, dass ich auf die nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde und verpflichtet bin, während meines Studiums an der Hochschule RheinMain diese Bestimmungen genau einzuhalten.

  1. Ich bin verpflichtet, mich über Lizenzbestimmungen der Hersteller oder Vertreiber der jeweils verwendeten Software zu informieren und diese einzuhalten. In die Lizenzbestimmungen kann ich bei den die jeweilige Lehrveranstaltung betreuenden Dozenten einsehen.
  2. Mir ist untersagt, irgendwelche Software auf Datenträger zu kopieren und für andere Zwecke als für Lehr- und Lernzwecke innerhalb der Fachhochschule zu verwenden. Ausgenommen hiervon ist die jeweilige Software, die ausdrücklich zum unbeschränkten Kopieren freigegeben ist.
  3. Das Kopierverbot nach Punkt 2 bezieht sich auch auf Datenträger, die als Ergänzung zu Handbüchern beigefügt sind und zu denen ich durch meine Zugehörigkeit zur Hochschule RheinMain Zugang habe (z.B. in den Einrichtungen des Fachbereichs, in der Bibliothek o.ä.).
  4. Das Kopierverbot nach Punkt 2 bezieht sich auch auf Software, für die keine offiziellen vertraglichen Lizenzbestimmungen existieren. Hierunter fällt z.B. Software, die von Kommilitonen, Dozenten und anderen erstellt wurde und für die mir keine ausdrückliche Kopiererlaubnis vorliegt.
  5. Mir ist bekannt, dass auch Handbücher zur Software dem Kopierschutz (Fotokopie) unterliegen.
  6. Ich bin verpflichtet, Software oder Kopien, die ich in Unkenntnis der oben genannten Bestimmungen erstellt habe, unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
  7. Mir ist bewusst, dass ich mich der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung aussetze, wenn ich den oben genannten Bestimmungen zuwider handele.

Sie können sich die Lizenzbestimmungen auch als PDF herunterladen.

Nutzerordnung für Labore und für die Rechner der Informatik-Studiengänge

  1. Jeder Studierende hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer der Labore und der Rechnerräume ungestört arbeiten können.
  2. In den Rechnerräumen ist generell die Einnahme von Speisen und Getränken sowie das Rauchen untersagt.
  3. Der Fachbereich Design Informatik Medien stellt den für das Studium der Informatik an der Hochschule RheinMain immatrikulierten Studierenden eine Rechnererlaubnis (Account) zur Verfügung.
  4. Dieser Account darf nur für die in Verbindung mit Lehrveranstaltungen stehenden Aufgaben einschließlich Email genutzt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und es beim Verdacht auf ungerechtfertigte Benutzung seines Accounts sofort zu ändern. Er ist verpflichtet, Beobachtungen über die unberechtigte Benutzung seines Accounts den für die Systemadministration Verantwortlichen (Laboringenieuren/innen) mitzuteilen.
  5. Ausdrücklich untersagt ist den Nutzern
    • das Ausspähen von Passwörtern anderer Nutzer bzw. das Nutzen fremder Accounts. Bei der Nutzung fremder Accounts kann der Account-Berechtigte zur Rechenschaft gezogen werden,
    • das Erlangen und Nutzen von Root-Berechtigungen auf den Systemen des Fachbereichs (Ausnahmeregelungen können bei Vorliegen wichtiger Gründe von den Dozenten getroffen werden),
    • das unberechtigte Verfolgen des Datenverkehrs im Netz,
    • das Ändern von Systemdateien und deren Zugriffsrechten,
    • das Betrachten von fremden Nutzerdateien ohne Einwilligung des jeweiligen Nutzers,
    • das Zerstören und Unbrauchbarmachen von Dateien und Datenträgern (§ 303 StGB),
    • sonstige materielle oder datenbezogene Sabotage an den Rechnern.
  6. Nutzer haben die Pflicht, Sicherheitslücken in den Systemen des Fachbereichs, die ihnen bekannt werden, den für die Systemadministration Verantwortlichen mitzuteilen.
  7. Bei Verstoß gegen die Nutzerordnung können Sanktionen verhängt werden.
    • In leichten Fällen kann die Zugangsberechtigung für einzelne Teilbereiche gesperrt werden.
    • In schweren Fällen kann für das laufende Semester unabhängig von der Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen die Erlaubnis zur Nutzung der Rechner entzogen werden.
    • In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann die allgemeine Nutzung auf Dauer entzogen werden.
    • Die Fachbereichsleitung des Fachbereichs Design Informatik Medien behält sich vor, im Einzelfall bei der Hochschulverwaltung einen Antrag auf die Durchführung von Disziplinarmaßnahmen zu stellen und Strafanzeige zu erwirken.
    • Der Fachbereich Design Informatik Medien stellt Zuwiderhandelnden die Kosten für notwendige administrative Arbeiten, die durch Verstoß gegen diese Nutzerordnung notwendig werden, in Rechnung.
  8. Die Nutzer, die nach der Erstausstellung ein neues Masterpasswort benötigen, erhalten dieses gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,-- bei den Laboringenieuren.
  9. Diese Nutzerordnung wird allen studentischen Nutzern ausgehändigt. Sie bestätigen, dass sie von dieser Nutzerordnung Kenntnis genommen haben und diese Nutzerordnung verstanden haben. Weiterhin verpflichten sie sich, die Regelungen dieser Nutzerordnung zu befolgen. Studierende, deren Bestätigung fehlt, werden vom Rechnerbetrieb ausgeschlossen.

Sie können sich die Nutzerordnung auch als PDF herunterladen.

Mail-Adressen Import

Ihr Account wird auch ohne den Import Ihrer Mailadresse funktionieren. Allerdings kann es bei einzelnen Systemen, z.B. GitLab, zu Problemen kommen. Wir empfehlen daher, die Mailadresse zu übernehmen.

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Informatik-Account-Aktivierung

  • Hier können Sie Ihren Informatik-Account aktivieren bzw. ein neues Passwort für Ihren Informatik-Account setzen.
  • Um sich zu authentifizieren verwenden Sie bitte Ihren HDS-Account, der Ihnen vom ITMZ der Hochschule zugesandt wurde.
  • Falls Sie Ihren HDS-Account noch nicht aktiviert haben, gehen Sie bitte hier hin und aktivieren Sie ihn mit Ihrem Aktivierungsbrief!
  • Falls Sie keinen Aktivierungsbrief für einen HDS-Account haben, benötigen Sie zu Ihrem Informatik-Account ein Masterpasswort. Dieses können Sie nur persönlich bei einem Laboringenieur erhalten.

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